Für Abschlussarbeiten, die sich mit alternativer Streitbeilegung im Verbraucherrecht und den Unterschieden in der Verbraucherpolitik der Bundesländer befassen, wurden in diesem Jahr zwei Wissenschaftlerinnen ausgezeichnet. Der mit 5.000 Euro dotierte Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung NRW 2020 für Dissertationen ging an Dr. Franziska Hidding, die ihre Arbeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster einreichte. Den Preis für Masterarbeiten, der mit 2.500 Euro ausgestattet ist, erhielt Jana Schneiß, deren Thesis am Institut für Politikwissenschaft der FernUniversität Hagen angenommen wurde.
Die Verleihungszeremonie musste in diesem Jahr leider aufgrund der Covid-19-Pandemie ausfallen. Die Projektpartner des KVF NRW, die Verbraucherzentrale NRW e. V. , das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, gratulieren beiden Preisträgerinnen herzlich zu ihrem Erfolg.
Im Folgenden stellen die Preisträgerinnen ihre Arbeiten vor.
Die ausgezeichneten Arbeiten
Die Dissertation von Dr. Franziska Hidding mit dem Titel „Zugang zum Recht für Verbraucher: Ein Vergleich der alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen mit der gerichtlichen Streitbeilegung“ untersucht, ob durch die Förderung der alternativen Streitbeilegung für Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich ein besserer Zugang zum Recht erreicht werden kann. Die Arbeit formuliert dabei auch konkrete Verbesserungsvorschläge. Deutlich werden sollte, welche prozessualen Möglichkeiten es gibt, wie sich die Verbraucherschlichtung von den Gerichten unterscheidet und welche Kosten auf Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem jeweiligen Verfahren zukommen können.
Jana Schneiß befasst sich in ihrer politikwissenschaftlichen Masterarbeit „Parteiendifferenz in der Verbraucherpolitik? Eine Analyse der Ernährungs- und Digitalisierungspolitik in ausgewählten deutschen Bundesländern“ mit der Frage, ob die parteipolitischen Prägungen der Landesregierungen zu unterschiedlichem verbraucherpolitischen Handeln führen. Sie zeigt, dass Parteiendifferenzen weniger zutage treten, sondern vielmehr die Unterschiede durch Koalitionszusammensetzungen geprägt werden.
Würdigung der Preisträgerinnen
„Die ausgezeichneten Arbeiten zeigen das Potenzial und die Bandbreite der verbraucherwissenschaftlichen Forschung und Lehre an nordrhein-westfälischen Universitäten. Sie sind ein Ansporn, weiterhin junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei zu unterstützen, sich mit verbraucherrelevanten Fragestellungen zu befassen“, lobte Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski die Ergebnisse der Arbeiten.
„Wie verhalten sich Verbraucher, wie sind ihre Erwartungen, was sind die Trends und was die Maßnahmen, Herausforderungen in einer zunehmend komplexen und digitalen Verbraucherwelt? Die Verbraucherforschung liefert wichtige Erkenntnisse und Grundlagen, um zu aktuellen Entwicklungen und relevanten Verbraucherfragen vorausschauend agieren zu können. Deshalb fördert mein Haus gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium seit 2012 das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW als Projekt, seit 2018 dauerhaft im Rahmen der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale NRW“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.
„Mit dem Förderpreis würdigt das Land auch in diesem Jahr wieder den ausgezeichneten Wissenschaftsnachwuchs Nordrhein-Westfalens im Bereich der Verbraucherforschung. In ihren Abschlussarbeiten beschäftigen sich die beiden Preisträgerinnen mit den wichtigen Themen Verbraucherrecht und Verbraucherpolitik und tragen mit ihren Forschungsergebnissen zu mehr Transparenz in unserer globalisierten Lebens- und Konsumwelt bei“, so Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Franziska Hidding: Zugang zum Recht für Verbraucher: Ein Vergleich der alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen mit der gerichtlichen Streitbeilegung (Dissertation)
Das Verbraucherschutzrecht erlangt nur dann seine volle Wirkung, wenn es im Konfliktfall auch erstritten und durchgesetzt wird – es muss folglich ein Zugang zum Recht bestehen. Verbraucher*innen scheuen jedoch oft davor zurück, Streitbeilegungsstellen anzurufen. Dies liegt an verschiedenen empirisch belegten Gründen, vor allem jedoch an den befürchteten Kosten und der Dauer der Verfahren.
Die Europäische Union will dem entgegentreten und setzt dabei auf den Ausbau von alternativer Streitbeilegung. Die europäischen Vorgaben wurden in Deutschland durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umgesetzt. Dieses strukturiert die bereits zuvor bestehende branchenspezifische Schlichtungslandschaft und gibt einheitliche Verfahrensstandards vor. Die Verpflichtung von Unternehmen, auf Webseiten und in AGB auf die Verbraucherschlichtung hinzuweisen, verhilft ihr zu größerer Bekanntheit.
Die Dissertation untersucht, ob durch die Förderung der alternativen Streitbeilegung für Verbraucher*innen tatsächlich ein besserer Zugang zum Recht erreicht werden kann. Dazu habe ich die Verbraucherschlichtung (Schlichtung und Mediation) in einen konkreten Bezug zum Gerichtsverfahren gestellt, dadurch die Konfliktlösungsmöglichkeiten der Verbraucher*innen insgesamt aufgezeigt und sie einer kritischen Bewertung unterzogen.
Die Analyse ergibt, dass durch das VSBG Doppelstrukturen entstanden sind: Bei Gerichten und Schlichtungsstellen wird eine gütliche Einigung angestrebt; die Parteien führen meistens ein zügiges und schriftliches Verfahren durch, das überwiegend in Vergleichsschlüssen endet, die nicht veröffentlicht werden. Aufgrund dieser ähnlichen Struktur und wegen der geringeren Kosten einer Verbraucherschlichtung gegenüber eines Gerichtsverfahrens, wird die Verbraucherschlichtung zukünftig verstärkt genutzt werden. Mangels Harmonie im Zusammenspiel – es kann z. B. nicht gewährt werden, dass die Schlichtungsstellen komplexe juristische Fälle an das Gericht weiterleiten – ist ein Bedeutungsverlust der Amtsgerichte zu erwarten.
Das führt dazu, dass das Verbraucherrecht weniger zur Geltung kommt, denn die tatsächlich häufig geschlossenen Prozessvergleiche unterscheiden sich von den bei der Verbraucherschlichtung erzielten Vergleichen durch ihre stärkere Rechtsgebundenheit. So ist die Schlichtung auf Kompromisslösungen ausgerichtet, kann von juristischen Laien durchgeführt werden und stellt nicht sicher, von den Unternehmen unabhängig zu sein. Hingegen können die Richter*innen bei Gericht zum Teil Untersuchungsmaßnahmen anstellen, sind juristisch qualifiziert, bieten die Gewähr für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und führen die in der Prozessführung unerfahrenen Verbraucher*innen im Rahmen ihrer materiellen Prozessleitung durch das Verfahren.
Die Arbeit formuliert konkrete Verbesserungsvorschläge für den Zugang zum Recht: Verbraucher*innen sind am besten geschützt, wenn ihnen ein breit gefächertes Angebot an Streitbeilegungsformen zur Verfügung steht. Dazu sollte transparent zum Vorschein gebracht werden, welche prozessualen Möglichkeiten es gibt, wie sich die Verbraucherschlichtung von den Gerichten unterscheidet und welche Kosten auf die Verbraucher*innen bei dem jeweiligen Verfahren zukommen können. Bereits vor Anrufung des Gerichts sollte Verbraucher*innen bewusst sein, dass sowohl gerichtsinterne Güte- und Mediationsverfahren möglich sind, als auch jederzeit ein außergerichtlichen Verfahren vorgeschlagen werden kann.
Zudem sollte das Gerichtsverfahren in einigen Punkten reformiert werden. Es wäre besser zugänglich, wenn ein Verbrauchergerichtsstand eingeführt und das Prozesskostenrecht modifiziert würde. Technische Modernisierungen sollten vorangetrieben und die Kommunikation mit den Gerichten erleichtert werden. Schließlich sollten die Ergebnisse der gerichtlichen Verbraucherverfahren breiter veröffentlicht werden. Dadurch käme der Wert des Urteils gegenüber der gütlichen Einigung besser zum Vorschein und Verbraucher*innen könnten sich einem "Vergleichsdruck" besser entgegenstellen. Das Urteil muss gleichrangig neben der gütlichen Streitbeilegung stehen, sodass den Verbraucher*innen alle Formen der Verfahrensbeendigung tatsächlich zur freien Auswahl stehen und Verbraucherrechte bestmöglich zum Vorschein kommen.
Jana Schneiß: Parteiendifferenz in der Verbraucherpolitik? Eine Analyse der Ernährungs- und Digitalisierungspolitik in ausgewählten deutschen Bundesländern (Masterarbeit)
Ob "Hilfe, die Bundesregierung will unsere Fertigpizzen schrumpfen" (bento 2018) oder "Die Grünen wollen uns das Fleisch verbieten!" (BILD 2013) – der (vermeintliche) staatliche Eingriff in die Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ruft ein starkes mediales und gesellschaftliches Echo hervor. Insbesondere verbraucherpolitische Belange in Spannungsfelder wie der Ernährungs- oder auch der Digitalisierungspolitik sind allgegenwärtig und werden stark polarisierend diskutiert – sowohl gesellschaftlich als auch politisch. Dabei sind nicht nur die Themenfelder selbst, sondern insbesondere die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig Gegenstand politischer Redebeiträge von Politikerinnen und Politikern.
Doch wie werden die Verbraucherinnen und Verbraucher von den Regierungen gesehen? Sind sie mündig und verantwortungsvoll oder schützenswert und verletzlich? Gibt es hinsichtlich dieser Klassifizierungen Unterschiede zwischen den Parteien, sodass die Parteiendifferenzhypothese um die Verbraucherinnen und Verbraucher ergänzt werden könnte und lässt sich das anhand des Regierungshandelns belegen?
Um dieser Fragestellung nachzugehen wurden die Redebeiträge von Regierungsmitgliedern 13 deutscher Länderparlamente in den jeweiligen Legislaturperioden im Jahr 2017 untersucht. Auffällig ist, dass sowohl in der Ernährungs- als auch der Digitalisierungspolitik die Verbraucherinnen und Verbraucher zwar ein wichtiger Diskussionsaspekt sind, selten jedoch direkt als „Verbraucherinnen und Verbraucher“ adressiert werden. Das trotzdem durch die jeweiligen Parteien transportierte Verbraucherbild unterscheidet sich zwischen den Parteien insofern, als dass die Unterschiede im Regierungshandeln nur zwischen gesamtlinken und gesamtrechten Landesregierungen zu erkennen ist. So neigen gesamtrechte Landesregierungen in den untersuchten Dokumenten eher dazu, Verbraucherinnen und Verbraucher als verantwortungsvoll einzustufen und ihnen die Verantwortung für ihr Handeln auch selbst zu überlassen. Während gesamtlinke Regierungen bestehende Verbraucherschutzinstrumente nicht abbauen, ist diese Tendenz in der einzig untersuchten gesamtrechten Koalition in Nordrhein-Westfalen der Fall: Die Rücknahme der Hygieneampel für Betriebe und Gaststätten ist dabei das prominenteste Beispiel.
Gleichwohl gilt, dass die Unterschiede zwischen den Regierungen nur dann zutage treten, wenn es sich nicht um Issues im Bereich der öffentlichen Daseinsfürsorge handelt – in diesem Bereich dominiert das Bild der eher verletzlichen Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese Issues ausgenommen, kann festgehalten werden, dass eine Parteiendifferenz in der Verbraucherpolitik in den Politikfeldern Ernährung und Digitalisierung nicht festgestellt werden kann; eine "Koalitionendifferenz" zwischen gesamtlinken und gesamtrechten Koalitionen tritt jedoch zutage: Gesamtlinke Koalitionen tendieren in den untersuchten Dokumenten stärker zu differenzierten Informationsangeboten für verschiedene Zielgruppen und nehmen verletzliche Verbrauchergruppen stärker in den Blick. Währenddessen sind gesamtrechte Koalitionen eher geneigt, Maßnahmen zur Verbraucherinformation abzuschaffen, um wirtschaftsfreundlich zu agieren.