Im Jahr 2020 werden zum neunten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW vergeben. Bewerbungen sind bis zum 8. Juli 2019 möglich.
Bekanntmachung des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW
Im Jahr 2020 werden zum neunten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW vergeben. Die Auszeichnungen für Dissertationen, Master- und Bachelor-Arbeiten erfolgen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW), dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW). Bewerbungen sind bis zum 8. Juli 2019 möglich.
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1. Ziel
Mit dem Nachwuchspreis Verbraucherforschung NRW soll der wissenschaftliche Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Die eingereichten Arbeiten sollen sich inhaltlich mit den Themen Verbraucherforschung, Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln beschäftigen.
2. Kategorien und Preisgelder
Die Nachwuchsförderpreise werden im Frühjahr 2020 verliehen. Es werden drei Preise vergeben: In der Kategorie „Dissertation“ beträgt das Preisgeld 5.000 Euro, für die Kategorie „Master, Diplom, Staatsexamen“ ist ein Preisgeld von 2.500 Euro vorgesehen und der Preis in der Kategorie „Bachelor“ ist mit 2.000 Euro dotiert. Die Preisgelder sind nur für Forschungs- und Studienzwecke (bspw. universitäre Gebühren und Beiträge, Büroausstattung, wissenschaftliche Literatur, Computer, Forschungsreisen, Druckkostenzuschüsse, etc.) verwendbar. Kosten, die im direkten Zusammenhang der Abschlussarbeiten entstanden und nicht länger als ein Jahr vor der Preisübergabe entstanden sind, können berücksichtigt werden.
3. Kriterien, Antragsberechtigung und Gegenstand
Selbstbewerbungen unter Verwendung des Formblatts „Bewerbung um die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2020“ sind ab sofort möglich.
Teilnahmevoraussetzung ist eine Abschlussarbeit an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen und der Beitritt zum Netzwerk Verbraucherforschung NRW, die Mitgliedschaft ist kostenlos. Ein entsprechender Antrag kann hier gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.
Es können Abschlussarbeiten in den Kategorien
- Bachelor,
- Diplom, Staatsexamen, Master und
- Dissertationen
eingereicht werden, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und bewertet wurden. Die Arbeiten dürfen nicht bereits im Vorjahr für den Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung eingereicht worden sein. Die Arbeiten sollen sich unabhängig von der Fachrichtung mit Fragestellungen der Verbraucherforschung, des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik befassen.
4. Bewerbung und Bewerbungsunterlagen
Selbstbewerbungen sind bis zum 8. Juli 2019 (Datum des Poststempels) möglich. Die digitale Einreichung wahrt die Frist.
Der Antrag muss in digitaler Form (max. zwei PDF-Dateien) und einmal in Papierform beim KVF NRW eingereicht werden.
Antragstellungen sind bis zum 8. Juli 2019 (Datum des Poststempels) möglich.
Die digitalen Antragsunterlagen können Sie per Upload über das Kontaktformular auf dieser Webseite einreichen.
Die Druckfassung der Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse (bitte keine direkten Zuschriften an das MKW NRW): Verbraucherzentrale NRW, Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW, z. H. Dr. Christian Bala, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Formblatt "Bewerbung um die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2020", darin enthalten ist eine Erläuterung der Relevanz der eingereichten Arbeit für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln (maximal eine DIN-A4-Seite).
- Ein Exemplar der Arbeit.
- Eine Kopie des Erstgutachtens der Arbeit.
- Einen Nachweis der abschließenden Bewertung (Prüfungsdatum) in Form einer Bescheinigung des Prüfungamtes, einer Urkunde oder eines Zeugnisses.
- Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.
5. Verfahren
Die eingegangenen Arbeiten werden durch die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des KVF NRW nach Kriterien wie Inhalt und Thema, Methodik, Relevanz für die Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik und dem Gutachten des/der Betreuers/Betreuerin begutachtet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden der Wissenschaftliche Beirat und der Lenkungskreis des KVF NRW über die Empfehlung der Auszeichnungen entscheiden. Die Förderentscheidung trifft die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe des Förderpreises durch das MKW unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das MKW derzeit den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
Die Preisträger/innen werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträger/innen haben zuvor eine Erklärung über die ausschreibungsgemäße Verwendung der Mittel abzugeben. Die Nachweise müssen von den Preisträgern fünf Jahre für eine mögliche Prüfung durch eine zur Prüfung berechtigte Stelle aufbewahrt werden. Der Landesrechnungshof NRW ist gem. § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Preisgelder besteht nicht.
6. Hinweise zum Datenschutz für das Bewerbungsverfahren "Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen"
Das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen ist ein Kooperationsprojekt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Folgende Hinweise informieren Sie darüber, wie wir Ihre Daten verwenden und welche Rechte Sie nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben.