Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Formblatt „Bewerbung um die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2019“, darin enthalten ist eine Erläuterung der Relevanz der eingereichten Arbeit für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln (maximal eine DIN-A4-Seite).
- Ein Exemplar der Arbeit.
- Eine Kopie des Erstgutachtens der Arbeit
- Einen Nachweis der abschließenden Bewertung (Prüfungsdatum) in Form einer Bescheinigung des Prüfungamtes, einer Urkunde oder eines Zeugnisses.
- Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.
5. Verfahren
Die eingegangenen Arbeiten werden durch die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des KVF NRW nach Kriterien wie Inhalt und Thema, Methodik, Relevanz für die Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik und dem Gutachten des/der Betreuers/Betreuerin begutachtet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden der Wissenschaftliche Beirat und der Lenkungskreis des KVF NRW über die Empfehlung der Auszeichnungen entscheiden. Die Förderentscheidung trifft die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe des Förderpreises durch das MKW unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das MKW derzeit den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
Die Preisträger/innen werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträger/innen haben zuvor eine Erklärung über die ausschreibungsgemäße Verwendung der Mittel abzugeben. Die Nachweise müssen von den Preisträgern fünf Jahre für eine mögliche Prüfung durch eine zur Prüfung berechtigte Stelle aufbewahrt werden. Der Landesrechnungshof NRW ist gem. § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Preisgelder besteht nicht.
6. Hinweise zum Datenschutz für das Bewerbungsverfahren "Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen"
Das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen ist ein Kooperationsprojekt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Folgende Hinweise informieren Sie darüber, wie wir Ihre Daten verwenden und welche Rechte Sie nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben.
- Hinweise zum Datenschutz | "Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen"
- Datenschutzhinweise des KVF NRW